Barrierefreiheitserklärung

  • 1. Einleitung

    Die Stadtwerke Norderney GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.
    Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
    Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://nynet.de/
  • 2. Stand der Barrierefreiheit

    Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

  • 3. Nicht barrierefreie Inhalte

    a) Technische Barrieren

    Einige Funktionen der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Dazu zählen vereinzelte Probleme bei der Bedienung mit assistiven Technologien. Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Multimedia-Inhalte oder interaktive Elemente nicht in vollem Umfang zugänglich sind.

    b) Inhaltliche Barrieren

    Die Struktur und Gliederung der Inhalte ist an einigen Stellen noch nicht vollständig für alle Nutzer:innen optimiert. Dies betrifft beispielsweise die Reihenfolge von Überschriften oder die Eindeutigkeit bestimmter Linktexte, wodurch die Orientierung für Screenreader-Nutzer:innen teilweise erschwert sein kann.

    c) Farb- und Designprobleme

    An einzelnen Stellen weist die Website Kontrastwerte auf, die nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dadurch kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen bei der Lesbarkeit kommen.

    d) Unverhältnismäßige Belastung

    Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Trotz unserer Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei anzubieten:

    3a. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
    • Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
      Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung der angebotenen Dienstleistung in einem barrierefreien Format verfügbar ist.
    • Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
      Ergänzen Sie verständliche, strukturierte Informationen, die den Ablauf und die Durchführung der Dienstleistung nachvollziehbar erklären.
  • 4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 31.08.2025 erstellt.
    Methodik der Prüfung:
    Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

  • 5. Feedback und Kontaktangaben

    Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
    Stadtwerke Norderney GmbH
    Jann-Berghaus-Straße 34
    26548 Norderney
    Fax: 0 49 32 / 8 79 – 90
    Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
  • 6. Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
    Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

    Baden-Württemberg:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart

    Bayern:

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München

    Berlin | Saarland

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Fax: 030 185 272 901

    Brandenburg

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg –
    Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    Haus S
    14467 Potsdam
    Telefon: 0331/866-5048

    Bremen

    Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
    Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

    Hessen

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sitz: Regierungspräsidium Gießen
    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
    Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
    Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
    Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
    Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen

    Mecklenburg Vorpommern

    Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
    Per digitalem Formular unter:
    Per E-Mail an:
    Per Brief an:
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124
    19055 Schwerin

    Niedersachsen

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
    Telefon: 0511/120-4010

    NRW

    Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen:

    Rheinland-Pfalz

    Ellen Kubica
    Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    Telefon: 06131 16-5342
    Webseite: www.lb.rlp.de
    Fax: 06131 16 17- 5342

    Sachsen

    Sächsische Staatskanzlei
    Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
    Durchsetzungsstelle
    Archivstraße 1
    01097 Dresden
    Fax: 0351 564 10999

    Sachsen-Anhalt

    Bei Fragen zu dieser Vorlage stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.
    Landesfachstelle für Barrierefreiheit
    Unfallkasse Sachsen-Anhalt
    Käsperstraße 31
    39261 Zerbst/Anhalt

    Schleswig-Holstein

    Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
    Büroanschrift:
    Karolinenweg 1
    24105 Kiel
    Postanschrift:
    Postfach 7121
    24171 Kiel
    Telefon: 0431 988-1620

    Thüringen

    Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet
    und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen
    in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
    Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
    Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
    Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:
    Besucheradresse:
    Häßlerstraße 6
    99096 Erfurt
    Fax: 0361 57 31 18 010

    Hamburg:

    Hamburger IT-Schlichtungsstelle
    c/o Handelskammer Hamburg
    Geschäftsbereich Recht & Fair Play
    Adolphsplatz 1
    20457 Hamburg
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