Barrierefreiheitserklärung
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1. Einleitung
Die Stadtwerke Norderney GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://nynet.de/ -
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
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3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren
Einige Funktionen der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Dazu zählen vereinzelte Probleme bei der Bedienung mit assistiven Technologien. Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Multimedia-Inhalte oder interaktive Elemente nicht in vollem Umfang zugänglich sind.
b) Inhaltliche Barrieren
Die Struktur und Gliederung der Inhalte ist an einigen Stellen noch nicht vollständig für alle Nutzer:innen optimiert. Dies betrifft beispielsweise die Reihenfolge von Überschriften oder die Eindeutigkeit bestimmter Linktexte, wodurch die Orientierung für Screenreader-Nutzer:innen teilweise erschwert sein kann.
c) Farb- und Designprobleme
An einzelnen Stellen weist die Website Kontrastwerte auf, die nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dadurch kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen bei der Lesbarkeit kommen.
d) Unverhältnismäßige Belastung
Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Trotz unserer Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei anzubieten:
3a. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung der angebotenen Dienstleistung in einem barrierefreien Format verfügbar ist. - Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Ergänzen Sie verständliche, strukturierte Informationen, die den Ablauf und die Durchführung der Dienstleistung nachvollziehbar erklären.
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
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4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.08.2025 erstellt.
Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE. -
5. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:Stadtwerke Norderney GmbHJann-Berghaus-Straße 3426548 NorderneyTel: 0 49 32 / 8 79 - 0E-Mail: info@stadtwerke-norderney.deFax: 0 49 32 / 8 79 – 90Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit. -
6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:Baden-Württemberg:
Landeszentrum BarrierefreiheitSchlichtungsstelleElse-Josenhans-Straße 670173 StuttgartTelefon: 0711 123 39375Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/Bayern:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungIT-Dienstleistungszentrum des Freistaats BayernDurchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 4781541 MünchenE-Mail: bitv@bayern.deBerlin | Saarland
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenMauerstraße 5310117 BerlinTelefon: 030 185 272 805Webseite: info(at)schlichtungsstelle-bgg.deFax: 030 185 272 901Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg –Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale BarrierefreiheitHenning-von-Tresckow-Straße 2-13Haus S14467 PotsdamTelefon: 0331/866-5048Bremen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.Webseite: Weitere Informationen zur DurchsetzungHessen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie InformationstechnikHessisches Ministerium für Soziales und IntegrationSitz: Regierungspräsidium GießenProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu BextenBeauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale TeilhabeLeiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie ITLeiterin der Durchsetzungs- und ÜberwachungsstelleLeiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSGLandgraf-Philipp-Platz 1-735390 GießenTelefon: +49 641 303 – 2901Mecklenburg Vorpommern
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.Per digitalem Formular unter:Webseite: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.Per E-Mail an:Per Brief an:Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-VWerderstr. 12419055 SchwerinNiedersachsen
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:Telefon: 0511/120-4010NRW
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen:Telefon: 0211 / 855-3451Rheinland-Pfalz
Ellen KubicaLandesbeauftragte für die Belange von Menschen mit BehinderungMinisterium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-PfalzBauhofstraße 955116 MainzTelefon: 06131 16-5342Webseite: Durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.deWebseite: www.lb.rlp.deFax: 06131 16 17- 5342Sachsen
Sächsische StaatskanzleiGeschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit BehinderungenDurchsetzungsstelleArchivstraße 101097 DresdenTelefon: 0351 564 10713Fax: 0351 564 10999Sachsen-Anhalt
Bei Fragen zu dieser Vorlage stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.Landesfachstelle für BarrierefreiheitUnfallkasse Sachsen-AnhaltKäsperstraße 3139261 Zerbst/AnhaltTelefon: +49 39 23 / 75 1 – 69E-Mail: landesfachstelle@ukst.deSchleswig-Holstein
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei der Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungBüroanschrift:Karolinenweg 1
24105 KielPostanschrift:Postfach 712124171 KielTelefon: 0431 988-1620E-Mail: lb@landtag.ltsh.deThüringen
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtetund hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellenin Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.deBesucheradresse:Häßlerstraße 699096 ErfurtTelefon: 0361 573 11 8000Fax: 0361 57 31 18 010Hamburg:
Hamburger IT-Schlichtungsstellec/o Handelskammer HamburgGeschäftsbereich Recht & Fair PlayAdolphsplatz 120457 HamburgTelefon: +49 40 36138-138E-Mail: service@hk24.de